_RENDERED_STYLES_

General terms and conditions

General terms and conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Veranstaltungen und die Anmietung von Veranstaltungsflächen im DI NERO, Regensburg DI NERO Schottenstraße 4 93047 Regensburg Telefon: +49 941 30756881 E-Mail: info@di-nero.de Website: www.di-nero.de § 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Betreiber des DI NERO (nachfolgend „DI NERO“) und seinen Kunden (nachfolgend „Veranstalter“) über die Reservierung, Nutzung und Anmietung von Räumlichkeiten und Außenflächen für private, geschäftliche und sonstige Veranstaltungen. 2. Sie gelten insbesondere für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Firmenveranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Jubiläen, private Partys, Empfänge und vergleichbare Veranstaltungen. 3. Die AGB gelten für sämtliche im Zusammenhang mit einer Veranstaltung vereinbarten Leistungen, insbesondere die Überlassung von Veranstaltungsflächen, Catering, Speisen und Getränken, Servicepersonal, Mobiliar, Veranstaltungstechnik und sonstige Zusatzleistungen. 4. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von DI NERO ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. 5. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen uneingeschränkt. § 2 Vertragsschluss und verbindliche Reservierung 1. Anfragen und unverbindliche Reservierungsvorschläge begründen noch keinen Anspruch auf Überlassung der gewünschten Räumlichkeiten. 2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald DI NERO das Angebot des Veranstalters in Textform bestätigt oder die Buchung anderweitig wirksam angenommen hat. 3. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung, das bestätigte Angebot, gegebenenfalls eine gesonderte Veranstaltungsvereinbarung und diese AGB. 4. Die Buchungsbestätigung enthält nach Möglichkeit insbesondere: * Datum und Zeitraum der Veranstaltung, * gebuchte Räumlichkeiten und Flächen, * voraussichtliche Gästezahl, * vereinbarte Miet- und Leistungspreise, * vereinbarte Speisen, Getränke und Zusatzleistungen, * Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen, * vereinbarte Auf- und Abbauzeiten. 5. Änderungen oder Ergänzungen des gebuchten Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung durch DI NERO in Textform. DI NERO | Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Es gelten die im individuellen Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. 2. DI NERO ist berechtigt, für Veranstaltungen eine angemessene Anzahlung zu vereinbaren. Höhe, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot festgelegt. 3. Vereinbarte Anzahlungen sind innerhalb der in der Buchungsbestätigung genannten Frist zu leisten. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet. 4. Die Restzahlung ist zu dem im Angebot vereinbarten Zeitpunkt fällig. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Schlussrechnung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. 5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. DI NERO bleibt berechtigt, gesetzlich zulässige Verzugszinsen und erforderliche Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. 6. Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss vereinbart oder vom Veranstalter ausdrücklich beauftragt werden, werden gesondert berechnet. 7. Werden im Rahmen einer Veranstaltung Speisen und Getränke nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, sind die vereinbarten Preise und Abrechnungsmodalitäten maßgeblich. § 4 Stornierung und Absage durch den Veranstalter 1. Der Veranstalter kann eine verbindlich gebuchte Veranstaltung jederzeit in Textform stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei DI NERO eingeht. 2. Für die Stornierung einer verbindlich gebuchten Veranstaltung gelten folgende Stornierungsstaffeln, bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis der stornierten Veranstaltung: a) Stornierung mindestens 70 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (zehn Wochen oder früher): Es fällt keine Stornierungsgebühr an. b) Stornierung 42 bis 69 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (zwischen sechs und weniger als zehn Wochen): Die vereinbarte Stornierungspauschale beträgt 40 % des vereinbarten Gesamtpreises. c) Stornierung weniger als 42 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (weniger als sechs Wochen): Die vereinbarte Stornierungspauschale beträgt 100 % des vereinbarten Gesamtpreises. 3. Dem Veranstalter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass DI NERO kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. DI NERO bleibt seinerseits berechtigt, einen nachweislich höheren Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen, sofern dies rechtlich zulässig ist. 4. Aufwendungen, die DI NERO infolge einer Stornierung erspart, sowie anderweitige Einnahmen aus einer Ersatzbuchung für den stornierten Zeitraum werden bei der Ermittlung eines ersatzfähigen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Eine doppelte Erstattung desselben Schadens ist ausgeschlossen. 5. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf eine berechtigte Stornierungsforderung angerechnet. Ein darüber hinausgehendes Guthaben wird dem Veranstalter erstattet. Etwaige Restforderungen bleiben fällig. 6. Die Stornierungsregelung gilt für die Absage der gesamten Veranstaltung. Werden lediglich einzelne Leistungen, Flächen oder Teile einer Veranstaltung abbestellt, gelten die gesetzlichen Vorschriften und die hierfür individuell getroffenen Vereinbarungen. DI NERO | Allgemeine Geschäftsbedingungen 2 7. Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins gilt nicht automatisch als kostenfreie Stornierung. Ein neuer Termin bedarf der Zustimmung von DI NERO. Bereits entstandene und nicht vermeidbare Kosten können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. § 5 Änderung der Gästezahl und des Leistungsumfangs 1. Die bei Vertragsschluss vereinbarte Gästezahl ist Grundlage der Planung und Kalkulation. 2. Der Veranstalter teilt DI NERO Änderungen der voraussichtlichen Gästezahl unverzüglich in Textform mit. 3. Ein Anspruch auf Verringerung der vereinbarten Mindestabnahme, des Mindestumsatzes oder des Gesamtpreises besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. 4. Bei einer Erhöhung der Gästezahl besteht kein Anspruch darauf, dass zusätzliche Kapazitäten oder Leistungen zur Verfügung stehen. Änderungen bedürfen der Bestätigung durch DI NERO. 5. Werden zusätzliche Speisen, Getränke, Personalstunden, Technik oder sonstige Leistungen bestellt, können diese zusätzlich berechnet werden, sofern der Veranstalter die Leistungen beauftragt oder ihre Abrechnung anderweitig wirksam vereinbart wurde. § 6 Nutzung der Veranstaltungsflächen 1. Die Nutzung ist ausschließlich im vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Veranstaltungszweck gestattet. 2. Die jeweils geltenden behördlichen Vorgaben, Brandschutzbestimmungen, Flucht- und Rettungswege sowie zulässigen Personenhöchstzahlen sind einzuhalten. Die genehmigte Kapazität darf nicht überschritten werden. 3. Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verstellt noch beeinträchtigt werden. 4. Bauliche Veränderungen, Befestigungen an Wänden oder Decken, die Verwendung von Konfetti, offenem Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder vergleichbaren Einrichtungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von DI NERO, soweit sie nicht ausdrücklich gestattet sind. Gesetzliche Verbote und Sicherheitsvorgaben bleiben unberührt. 5. Dekorationen und mitgebrachte Gegenstände müssen brandschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und dürfen keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen. 6. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten und Einrichtungen pfleglich behandelt werden und die vereinbarte Nutzung nicht überschritten wird. 7. Eine Untervermietung oder Überlassung der Veranstaltungsflächen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von DI NERO nicht gestattet. § 7 Musik, Lärm und Veranstaltungsende 1. Musik, DJ-Leistungen, Live-Musik und sonstige Beschallung sind nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung und der geltenden gesetzlichen sowie behördlichen Vorgaben zulässig. 2. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass gesetzliche Lärmschutzbestimmungen und behördlich vorgegebene Betriebs- und Veranstaltungszeiten eingehalten werden. 3. Die Veranstaltung ist zum vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Aufräum-, Abbau- und Räumungszeiten richten sich nach der Buchungsvereinbarung. 4. Für eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist die vorherige Zustimmung von DI NERO erforderlich. Hierdurch entstehende Mehrkosten können nach vorheriger Vereinbarung beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden. DI NERO | Allgemeine Geschäftsbedingungen 3 5. DI NERO ist berechtigt, bei konkreten Sicherheitsrisiken oder erheblichen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. § 8 Speisen, Getränke und externe Dienstleister 1. Die Bereitstellung von Speisen, Getränken und gastronomischen Leistungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. 2. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke sowie die Beauftragung externer Caterer, DJs, Musiker, Fotografen, Dekorateure oder sonstiger Dienstleister bedürfen der vorherigen Zustimmung von DI NERO, soweit dies nicht bereits im Angebot vereinbart wurde. 3. Für genehmigte externe Dienstleister hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass diese die geltenden Sicherheitsvorschriften und die vereinbarten Nutzungsbedingungen einhalten. 4. Der Veranstalter ist für die rechtzeitige Abstimmung mit von ihm beauftragten Dienstleistern verantwortlich. Eine Haftung von DI NERO für selbstständig beauftragte Dritte besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 5. Die Abgabe und der Ausschank alkoholischer Getränke erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter darf keine rechtswidrige Abgabe an Minderjährige veranlassen oder dulden. § 9 Schäden, Reinigung und Verlust von Gegenständen 1. Der Veranstalter hat Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar, technischen Einrichtungen und sonstigem Inventar unverzüglich an DI NERO zu melden. 2. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst oder Personen, für deren Verhalten er gesetzlich einzustehen hat, schuldhaft verursachen. 3. Eine Haftung für sämtliche Schäden allein aufgrund der Eigenschaft als Veranstalter wird nicht begründet. Die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Verantwortlichkeit bleiben maßgeblich. 4. Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über die übliche vertragsgemäße Nutzung hinausgehen, können dem Verantwortlichen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und anhand des nachgewiesenen erforderlichen Reinigungsaufwands in Rechnung gestellt werden. 5. Zurückgelassene Gegenstände werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt. Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände haftet DI NERO nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. § 10 Sicherheit, Hausrecht und Verhalten der Gäste 1. Während der Veranstaltung übt DI NERO das Hausrecht aus. Die berechtigten Anweisungen des Personals sind zu beachten. 2. Der Veranstalter hat seine Gäste über die geltenden Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen zu informieren und im Rahmen des Zumutbaren auf deren Einhaltung hinzuwirken. 3. Bei erheblichen Störungen, Gefährdungen, rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen kann DI NERO geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen. Hierzu kann im Einzelfall auch die Beendigung der Veranstaltung oder der Ausschluss einzelner Personen gehören. 4. Gesetzliche Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt. Insbesondere rechtfertigt nicht jeder geringfügige Verstoß eine vollständige Beendigung der Veranstaltung. DI NERO | Allgemeine Geschäftsbedingungen 4 § 11 Rücktritt und Absage durch DI NERO 1. DI NERO ist berechtigt, vom Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegt. 2. Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn: * die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von DI NERO zu vertretender Umstände unmöglich wird, * erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt oder widerrufen werden, * eine konkrete Gefahr für Gäste, Mitarbeiter oder Dritte besteht, * der Veranstalter trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt, soweit eine Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist. 3. DI NERO wird den Veranstalter über wesentliche Leistungshindernisse unverzüglich informieren und sich im zumutbaren Umfang um eine einvernehmliche Lösung bemühen. 4. Im Fall einer berechtigten Absage durch DI NERO werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Schadensersatzansprüche des Veranstalters wird nicht vereinbart. § 12 Haftung von DI NERO 1. DI NERO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DI NERO nach den gesetzlichen Vorschriften, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, soweit eine solche Begrenzung rechtlich zulässig ist. 3. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DI NERO, soweit gesetzlich zulässig. § 13 Datenschutz 1. DI NERO verarbeitet personenbezogene Daten des Veranstalters und gegebenenfalls seiner Ansprechpartner zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung der Buchung, zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. 2. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von DI NERO. § 14 Verbraucherrechte und gesetzliche Vorschriften 1. Diese AGB schränken zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern nicht ein. 2. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für bestimmte terminbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann ein Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, richtet sich nach der Art des gebuchten Vertrags und den gesetzlichen Voraussetzungen. DI NERO | Allgemeine Geschäftsbedingungen 5 3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. § 15 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2. Für Gerichtsstände gelten die gesetzlichen Vorschriften. 3. Änderungen und Ergänzungen des individuellen Veranstaltungsvertrags sollen in Textform dokumentiert werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Stand: Januar 2024